Voraussetzung für die Behandlung ist:
Eine Verordnung, die von Ihrem Haus-, Kinder-, HNO-, Zahnarzt oder Neurologen ausgestellt wird.
Die Kosten der Behandlung werden bei Kindern und Jugendlichen von den Krankenkassen übernommen. Bei Erwachsenen ist eine Zuzahlung vorgeschrieben, sofern sie davon nicht befreit sind.
Aufgrund der logopädischen Diagnostik und zusammen mit dem ärztlichen Befund werden von uns die Behandlungsmethoden ausgewählt, die durch spezifisches, auch computergestütztes Übungsmaterial begleitet werden.
Besondere Beachtung findet bei uns die Einbeziehung der Angehörigen sowie die Zusammenarbeit mit anderen therapeutischen und medizinischen Einrichtungen.
Hausbesuche sind nach ärztlicher Verordnung möglich.